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Brandschutz zu Silvester

Silvester ... soll kein Feuertag sein!

An Silvester wird gefeiert und das Neue Jahr „eingeschossen“. Jedes Jahr passieren bei dieser Knallerei schlimme Unfälle. Hände, Augen, Ohren sind besonders gefährdet. Und Feuerwerkskörper können schnell Brände entfachen. Silvester soll ein Tag der Freude und des Frohsinns sein. Er soll nicht durch Feuer zum Tag der Trauer und des Trübsinns werden. Helfen wir alle mit! Dazu beispielhaft ein paar gut gemeinte Ratschläge.

 

Zum Feuerwerk:

 

  • Feuerwerks- und Knallkörper nur im Freien abbrennen.
    Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung in geschlossenen Räumen verboten.
  • Gebrauchsanweisung vor allem auch bei Raketen unbedingt sorgfältig beachten
  • Nicht auf Menschen oder Tiere richten
  • Feuerwerkskörper nicht in oder auf Häuser, insbesondere nicht durch Fenster und andere Öffnungen in geschlossene Räume werfen.
  • Großen Sicherheitsabstand insbesondere zu Schuppen, Scheunen, Ställen und zu Strohmieten, Lagertanks mit brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw. halten
  • Fenster während der Knallerei schließen.
  • Nicht unter oder auf stehende oder fahrende Fahrzeuge werfen
  • Auf "Blindgänger" besonders achten
  • Nicht gezündete Feuerwerkskörper niemals nachzünden.
  • Glühende Reste ablöschen und sicher beseitigen
  • Feuerwerkskörper und Raketen sind Sprengstoff und dürfen an Jugendliche
    unter 18 Jahren nicht abgegeben werden.
  • Kinder und Jugendliche nur ungefährliche Artikel abbrennen lassen und dabei ständig beaufsichtigen
  • Auf keinen Fall Feuerwerkskörper selber herstellen
  • Feuerwehrskörper so aufbewahren, dass keine Selbstentzündung möglich ist.

 

   

Falsch

Richtig

 

Zur Dekoration:

 

  • Nur nichtbrennbare oder wenigstens schwerentflammbar gemachte Dekorationen verwenden
  • Auf ausreichende Abstände zwischen Dekoration und Feuerstätten achten
  • Bei elektrischen Leuchten Wärmestau durch Dekoration vermeiden
  • Auf ausreichende Flucht-, Rettungs- und Angriffswege und deren Kennzeichnung achten
  • Ausreichende Löschmittelvorsorge treffen

 

Grundsätzlich:

 

  • Brennende Tabakreste u. ä. gehören nicht in Kunststoffeimer oder -abfallsäcke
  • Offenes Feuer (Feuerzeug, Streichholz) und offenes Licht (Kerzen) können bei Kostümen aus nicht schwerentflammbaren Kunststoffen zur Lebensgefahr werden!

 

Quelle: Landesfeuerwehrverband Bayern

 

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